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Filesharing und Abmahnung

Sie haben wegen Filesharing oder Urheberrechtsverletzung Post vom Anwalt erhalten?

Seit einiger Zeit gehen zahlreiche Medienunternehmen (Plattenfirmen, Filmproduktionen, Softwarehersteller usw.) mit großer Aktivität gegen die Nutzer von P2P-Netzwerken (Tauschbörsen) wegen Urheberrechtsverletzungen vor. Hierbei werden die Inhaber des Internetanschlusses in Anspruch genommen. Es wird nicht unterschieden, ob diese auch Verursacher  des Verstoßes sind. Die dabei geltend gemachten Forderungen können einge hundert bis weit über tausend Euro betragen.

Grundsätzlich darf Musik nicht beliebig getauscht, verbreitet und kopiert werden. Im Bezug auf die erlaubte Privatkopie gibt es Ausnahmen. Sobald ein Kopierschutz auf der CD eingesetzt ist, gibt es aber weitere Grenzen, da der Kopierschutz nicht "geknackt" werden darf. Das verbreiten urheberrechtlich geschützter Musik ist strafbar.

Die Medienindustrie macht zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend. Diese Forderungen sind nicht jedem Fall und auch nicht in jeder Höhe berechtigt. Bei der Überprüfung dieser Forderung sind wir gerne auch sehr kurzfristig behilflich.

Zudem geht die geforderte Unterlassungserklärung vielfach zu weit. Unterschreiben Sie nichts, von dem Sie nicht genau wissen, was Sie wirklich unterschreiben. Damit würden Verpflichtungen eingegangen, die nicht zwingend erforderlich sind. Die von den Abmahnern beigefügte Erklärung sollte im Normalfall nicht unterschrieben werden. Lassen Sie sich  eine modifizierte Unterlassungserklärung durch erstellen.

Es kommt stets auf Ihren persönlichen Einzelfall an. Eine Aussage zu den Möglichkeiten der Abwehr der Forderungen ist erst nach einer Prüfung Ihres Falls möglich. Wir haben mit einen individuellen Beratung und Prüfung der Möglichkeiten zu  Abwehr und Schadensminimierung viel Erfahrung. Sprechen Sie uns dazu an!

Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Christian Mische.