Baurecht
Das Baurecht umfasst die Erstellung eines Bauwerks bis hin zur einzelnen handwerklichen Leistung. Regelmäßig auftretende Fragen betreffen die Haftung, die Mangelgewährleistung, Nachbesserungspflichten und Verjährung von Ansprüchen. Gerade bei Bauwerken sind Mängel nicht immer sofort erkennbar.
Im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Baurecht steht das Architektenrecht. Relevant sind hier insbesondere die Vertragsgestaltung und die mögliche Haftung.
Neben dem zivilrechtlichen Teil des Baurechts, ist gerade bei der Erstellung und Gestaltung von Gebäuden das Verwaltungsrecht und damit das öffentliche Baurecht von Bedeutung. Die für die Erstellung eines Gebäudes erforderliche Baugenehmigung dürfte bekannt sein. Inzwischen gibt es dazu jedoch auch viele Ausnahmen.
Wir prüfen Ihre Ansprüche und machen diese geltend. Wir begleiten und beraten Sie während der Vertragsgestaltung und Baudurchführung. Als unser Ansprechpartner steht Ihnen Rechtsanwalt Gotthard Brand zur Verfügung. Er ist Fachanwalt im Bau- und Architektenrecht und bereits seit vielen Jahren im Baurecht tätig.
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